Darf die gegnerische Versicherung einen Gutachter schicken? Rechte als Geschädigter?
- Tobias Knappe
- 9. Juli 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. März

Einleitung
Nach einem Autounfall stellt sich oft die Frage, ob die gegnerische Versicherung einen Gutachter schicken darf und welche Rechte Sie als Geschädigter haben. Dieser Blogbeitrag klärt darüber auf und gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie in einer solchen Situation vorgehen sollten.
Rechte und Pflichten der Versicherungen
Grundsätzlich darf die gegnerische Versicherung einen Gutachter schicken, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu bewerten. Dies dient dazu, die Höhe der Entschädigung festzulegen, die Ihnen zusteht. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie als Geschädigter nicht verpflichtet sind, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Ihre Rechte als Geschädigter
Freie Wahl des Gutachters Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Schadensbewertung objektiv und fair erfolgt.
Kostenerstattung Die Kosten für den von Ihnen beauftragten Gutachter müssen in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Dies gilt, sofern der Schaden nicht offensichtlich geringfügig ist (Bagatellschaden).
Einsicht in das Gutachten Sie haben das Recht, das Gutachten der gegnerischen Versicherung einzusehen und es zu prüfen. Sollte das Gutachten Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten, können Sie diese anfechten und ein eigenes Gutachten vorlegen.
Vorteile eines unabhängigen Gutachters
Objektivität und Unparteilichkeit Ein unabhängiger Gutachter ist nicht an die Interessen der Versicherung gebunden. Dadurch erhalten Sie eine objektive und faire Bewertung des Schadens.
Detaillierte Schadensanalyse Unabhängige Gutachter nehmen sich die Zeit, den Schaden gründlich zu analysieren und dokumentieren sowohl offensichtliche als auch versteckte Schäden.
Stärkere Verhandlungsposition Mit einem unabhängigen Gutachten sind Sie besser gerüstet, um gegenüber der Versicherung Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dies kann zu einer höheren Entschädigung führen.
Fazit
Ja, die gegnerische Versicherung darf einen Gutachter schicken, aber Sie sind nicht verpflichtet, dessen Bewertung zu akzeptieren. Nutzen Sie Ihr Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um eine faire und objektive Schadensbewertung zu erhalten. Dies stärkt Ihre Position und hilft Ihnen, eine angemessene Entschädigung zu bekommen.
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie nach einem Unfall eine unabhängige Gutachterbewertung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren und sich umfassend beraten zu lassen.
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